Zeige bei Kontrollen dein Deutschlandticket mit Barcode und einen amtlichen Ausweis vor. Bei Lesefehlern hilft die Abobestätigung als Nachweis.
QR-Code vorzeigen
- In Deutschland gibt es derzeit unterschiedliche Standards für die Bereitstellung von Fahrausweisen. Wir geben unsere Deutschlandtickets mit einem UIC-Barcode aus.
- Die Kontrollgeräte des Fahrpersonals müssen über die notwendigen Zertifikate verfügen, damit sie den Barcode beim Scannen korrekt erkennen und auslesen können.
- Kommt es vor, dass dein Ticket zum Beispiel bei Fahrtantritt im Bus nicht eingescannt werden kann, so ist die Software des Kontrollgerätes nicht für unseren Ticketstandard ausgelegt. Hätte dein Ticket keine Gültigkeit, würde dies entsprechend angezeigt werden.
- In solch einem Fall hast du die Möglichkeit, deine Abobestätigung vorzulegen, um die Gültigkeit deines Tickets zu belegen.
Amtlicher Lichtbildausweis
- Laut der vorläufigen Tarifbestimmungen wird das Deutschlandticket als personenbezogener Fahrausweis ausgegeben.
Bei einer Kontrolle ist dafür ein amtliches Dokument, wie Personalausweis oder ein Führerschein, vorzulegen. - Während des Abgleichs mit dem Ticket und dem Ausweis werden lediglich der Name und das Geburtsdatum verwendet.
- Bei einer Kontrolle werden diese Daten nicht erhoben oder gespeichert.
- Auch Kinder zwischen 6 bis 16 Jahren müssen bei einer Fahrscheinkontrolle das Deutschlandticket zusammen mit einem amtlichen Lichtbildausweis vorzeigen. Dies kann der Kinderausweis, Schülerausweis oder die Krankenkassenkarte sein.