SEPA-Lastschrift nicht möglich
Erfahre, was passiert, wenn die SEPA-Lastschrift für dein Deutschlandticket nicht möglich ist: Zahlungserinnerung, Rücklastschriftgebühren, Mahnverfahren und mögliche Inkassokosten. Alle Infos zu Fristen, Bankgebühren und Kündigung deines Abonnements.
Ist die unsere Lastschrift nicht möglich, erhältst Du von uns eine Zahlungserinnerung per E-Mail. Dir wird sowohl die Höhe, der Verwendungszweck als auch die Bankverbindung genannt, an die Du Deine Ticketgebühr überweisen sollst. Bitte führe die Überweisung innerhalb von 14 Tagen in Höhe der offenen Forderung durch.
Konnten wir keine SEPA-Lastschrift durchführen oder Du hast dem SEPA-Lastschrifteinzug widersprochen, entstehen Rücklastschriftgebühren durch deine Bank. Die Höhe der Gebühren, ist je nach Kreditinstitut unterschiedlich. Entstandene Rücklastschriftgebühren stellen wir Dir in Rechnung. Eine Echtzeitüberweisung, bei der für dich zusätzliche Gebühren durch deine Bank entstehen, ist nicht notwendig.
Warum unser SEPA-Lastschrifteinzug nicht möglich war, erfragst Du bei Deiner Bank. Möchtest Du einen Erlass der Rücklastschriftgebühren erwirken, ist dies ebenfalls nur bei Deiner Bank möglich.
Konnten wir innerhalb der vorgegebenen Frist keinen Zahlungseingang feststellen, erhältst du eine Mahnung und es fallen zusätzliche Mahngebühren an. Dein Abonnement kündigen wir zum Ende des Monats. Im Folgemonat bekommst Du kein Deutschlandticket von uns ausgestellt.
Solltest Du trotz Mahnung die Ticketgebühren inkl. der zusätzlich anfallenden Bank- und Mahngebühr nicht überweisen, werden Deine offenen Forderungen an ein Inkassounternehmen übergeben. Bitte sei Dir darüber bewusst, dass dabei weitere Gebühren entstehen.