Schwerbehinderung, was ist zu beachten?
Kostenlos Bus und Bahn fahren mit Schwerbehindertenausweis? Erfahre, wann unentgeltliche Beförderung gilt, was die Wertmarke kostet und wie das Deutschlandticket einzuordnen ist.
Die unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen im ÖPNV ist ein gesetzlicher Anspruch (§§ 228 ff. SGB IX) und besteht unabhängig vom Deutschlandticket.
Wann kann man kostenlos fahren?
Menschen mit einem Schwerbehindertenausweis und bestimmten Merkzeichen können im ÖPNV kostenlos fahren, wenn diese zusätzlich ein sogenanntes Beiblatt mit gültiger Wertmarke haben. Das gilt bundesweit für Busse, Straßenbahnen und regionalen Zugverkehr in 2. Klasse.
Voraussetzungen für die unentgeltliche Beförderung ist ein Schwerbehindertenausweis mit mindestens einem der Merkzeichen:
- G (gehbehindert)
- aG (außergewöhnlich gehbehindert)
- Bl (blind)
- H (hilflos)
- Gl (gehörlos)
- Für Personen mit den Merkzeichen Bl, H oder aG entfällt die Eigenbeteiligung, sie erhalten die Wertmarke kostenlos.
- Für Personen mit den Merkzeichen G oder Gl beträgt die Eigenbeteiligung in der Regel ca. 104 € im Jahr (alternativ ca. 53 € für ein halbes Jahr).
👉 Die Wertmarke wird beim Versorgungsamt oder zuständigen Behörden beantragt und in das Beiblatt des Schwerbehindertenausweises eingeklebt.
Deutschlandticket – was gilt mit Schwerbehinderung?
Das Deutschlandticket bietet keinen zusätzlichen Rabatt oder Vergünstigung für Schwerbehinderte. Es bleibt preisgleich, sofern kein regionalspezifisches Sondersozialticket zur Anwendung kommt. Dieser kann nicht auf Deutschlandticket.de gebucht werden.
👉 Kläre unbedingt vor dem Kauf, ob du ggf. Anspruch auf unentgeltliche Beförderung hast. Für viele Menschen mit Schwerbehinderung ist die Wertmarkenregelung erheblich günstiger.
Sonderfälle & Begleitpersonen (Merkzeichen „B“)
Wer im Schwerbehindertenausweis zusätzlich das Merkzeichen „B“ eingetragen hat (Notwendigkeit einer Begleitperson), kann diese Person in der Regel kostenlos mitnehmen. Dies gilt jedoch nicht automatisch im Fernverkehr. Hier gilt es sich vorab zu informieren.