Rechnungsbeleg
Eine separate Rechnung für das Deutschlandticket ist nicht erforderlich. Die Abobestätigung gilt gemäß § 34 UStDV als Rechnung und kann für Reisekostenabrechnungen genutzt werden.
- Eine gesonderte Rechnung für das Deutschlandticket ist nicht notwendig.
- Die ausgestellte Abobestätigung ist im Sinne des § 34 Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung eine Rechnung zum ausgestellten Fahrausweis.
- Somit kann die Abobestätigung auch für Ihre Reisekostenabrechnung als Zahlungsbeleg genutzt werden.