Das Jobticket: Ein vom Arbeitgeber bezuschusstes ÖPNV-Ticket für Arbeitnehmer. Voraussetzung ist ein Rahmenvertrag mit einem Vertriebspartner.
Das Deutschlandticket als Jobticket für Kleinkunden (Abnahme unter 100 Tickets)
- Das Jobticket ist ein bezuschusstes ÖPNV -Ticket des Arbeitgebenden für den Arbeitnehmenden.
- Für gewöhnlich muss der der Arbeitgeber einen Rahmenvertrag mit einem Vertriebspartner abgeschlossen haben, um den Mitarbeitenden das vergünstigte Jobticket zur Verfügung stellen zu können. Gerade bei kleinen Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitenden ist der Aufwand einen Rahmenvertrag zu schließen meist zu hoch.
- Für das reguläre Deutschlandticket wird zwar kein Rabatt gewährt, dafür fallen auch keine Service- oder Verwaltungsgebühren an.
- Daher empfehlen wir für Unternehmen mit einem kleinen Ticketbedarf (unter 100 Tickets), die Bestellung über https://deutschlandticket.de/order.
- Für das reguläre Deutschlandticket wird zwar kein Rabatt gewährt, dafür fallen auch keine Service- oder Verwaltungsgebühren an.
- Die Bestellung kann durch den Mitarbeitenden selbst (Erstattung der Ticketgebühr über die Lohn- und Gehaltsabrechnung) oder zentral durch das Unternehmen (Angabe einer Firmenkreditkarte) erfolgen.
- Bei Bestellung ist darauf zu achten, dass beim Rechnungsempfänger die Firmenadresse hinterlegt wird. Erfahrungsgemäß erleichtert dies die Abrechnung der Tickets bei der Buchhaltung.
Das Deutschlandticket als Jobticket für Großkunden (Abnahme ab 100 Tickets)
- Das Jobticket ist ein bezuschusstes ÖPNV -Ticket des Arbeitgebenden für den Arbeitnehmenden.
- Der Arbeitgeber muss sich mit mind. 25% an dem Ticket beteiligen.
- Damit Arbeitnehmer das Jobticket beziehen können, muss der Arbeitgeber einen Rahmenvertrag mit einem Vertriebspartner abgeschlossen haben.
Bitte informiere dich bei deinem Arbeitgeber, ob dieser bereits das Jobticket anbietet und wo es zu bestellen ist.
Informationen zu unserem Jobticketangebot findest du unter: Jobticketmanager.Deutschlandticket.de