Erstattung aufgrund von Tod, Krankheit oder Reha-Aufenthalt

Besteht ein Anspruch auf die Erstattung des Ticketpreises bei einem Sterbefall, Krankheit, Reha- oder Krankenhausaufenthalt.

Krankheit, Reha- oder Krankenhausaufenthalt

Folgende Kriterien müssen bei einer Erstattung wegen Krankheit erfüllt sein: 
  • Die Krankheit muss länger als 21 zusammenhängende Tage angedauert haben. 
  • Eine Erstattung ist nur dann möglich, sofern uns die Bescheinigung eines Arztes, eines Krankenhauses oder einer Krankenkasse vorliegt. 
  • Der Anspruch auf Erstattung muss spätestens eine Woche nach Ablauf des Monats der Krankschreibung im Kundensupport angefragt werden. 

Sterbefall

  • Bitte reiche uns die Sterbeurkunde des verstorbenen Abonnenten ein.
  • Daraufhin führen wir die Kündigung des Abonnements durch, sofern noch nicht geschehen. 
  • Für die vollen Kalendermonate, in denen das Deutschlandticket nicht genutzt werden konnte, erfolgt eine Erstattung. 
  • Soll die Erstattung auf ein anderes Konto überwiesen werden, so teile uns bitte die alternative Bankverbindung mit.
 
Aktuell geltende Tarifbestimmungen: 

Gemäß den Tarifbestimmungen gibt es derzeit folgende Regelung: 

Erstattung
Die für Zeitkarten geltenden Erstattungsregelungen gelten auch für das Deutschland-ticket. Eine Erstattung wegen Krankheit setzt zudem voraus, dass die Bescheinigung eines Arztes, eines Krankenhauses oder einer Krankenkasse über eine Reiseunfähigkeit für einen Zeitraum von mehr als 21 zusammenhängenden Tagen vorgelegt wird. Der Antrag auf Erstattung muss unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche nach Ab-lauf der Gültigkeit des Fahrausweises bei der Verwaltung des vertragshaltenden Unternehmens gestellt werden. Erstattet wird für volle Kalendermonate der in dem betreffenden Monat geltende Monatseinzug, für Monatsteile pro Tag 1/30 des in dem betreffenden Monat entrichteten Fahrgelds erstattet.